Unsere Philosophie

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Die Raiffeisen Hippach Miteinander eGen wurde im Dezember 2017 als Errichtungs- und Verwaltungsgenossenschaft für Immobilien im Raum Hippach-Schwendau-Ramsau von der Raiffeisenbank Hippach u. Umg. eGen sowie der Raiffeisen Lagerhaus Hippach GmbH gegründet.

Die Raiffeisen Hippach Miteinander eGen wurde im Dezember 2017 als Errichtungs- und Verwaltungsgenossenschaft für Immobilien im Raum Hippach-Schwendau-Ramsau von der Raiffeisenbank Hippach u. Umg. sowie der Raiffeisen Lagerhaus Hippach GmbH gegründet. Da die Firma dem Raiffeisensektor entspringt, hat sich der Vorstand passend zum Start des Jubiläumsjahres 2018 – 200 Jahre Raiffeisen – bewusst dazu entschieden, die Rechtsform einer Genossenschaft zu wählen. Das Ziel einer solchen liegt nämlich nicht wie bei anderen Gesellschaftsformen nur in der Gewinnmaximierung, sondern hauptsächlich in der Förderung ihrer Mitglieder und ihres Umfeldes.

Wir achten darauf, bei unseren Projekten hauptsächlich mit heimischen Professionisten und Dienstleistern zusammenzuarbeiten und durch die Errichtung von leistbaren Wohn- und Geschäftsflächen einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Region und ihre Bevölkerung zu schaffen – ganz nach den Prinzipien Raiffeisens.

Peter Gomig

Obmann Stlv.
peter.gomig@rhm.tirol

Michael Sporer

Obmann
michael.sporer@rhm.tirol

Helmut Pölzl

Obmann Stlv.
helmut.poelzl@rhm.tirol

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Was ist eine Genossenschaft?

In Österreich existieren zahlreiche Unternehmensformen, welche unter bestimmten Voraussetzungen agieren. Eine davon ist die Genossenschaft. Grundsätzlich werden Genossenschaften gegründet, wenn eine Kooperation verwirklicht werden soll. Die Mitglieder der Genossenschaft unterliegen hierbei stets zwei Funktionen, welche sie umsetzen müssen. Aufgrund ihrer Beliebtheit ist die Genossenschaft in Österreich weit verbreitet, wodurch gewisse Verbände und Unternehmen auf eine lange Geschichte zurückblicken können.

Genossenschaft als spezielle Unternehmensform

Die Genossenschaft in Österreich gilt als spezielle Unternehmensform. Für die Genossenschaft ist es wichtig, dass die Bedürfnisse der Unternehmen oder Privatperson gleichartig sind. Folglich ist es nicht möglich, eine Genossenschaft ins Leben zu rufen, wenn das Interesse der beteiligten Parteien verschieden ist.

Hohe Rechtssicherheit

Die Gesellschaft als Unternehmensform in Österreich ist jedoch nicht nur aufgrund ihrer Geschäftsstruktur beliebt. Sie gilt auch als sichere Rechtsform, Genossenschaften werden seltener insolvent als alle anderen Geschäftsformen. Diese Tatsache hängt unmittelbar mit der Betreuung und der Prüfung durch den zuständigen Revisionsverband zusammen. Der Revisionsverband begleitet die Genossenschaft ab dem Zeitpunkt der Geschäftsgründung, wodurch er über den gesamten Gründungsprozess hinweg eng mit dem Unternehmen verknüpft ist. Zugleich hilft der Revisionsband den Genossenschaften, wenn steuerliche, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Probleme bzw. Fragen eintreten.

Mitglieder einer Genossenschaft in Österreich

Ob eine Person Mitglied einer Genossenschaft in Österreich werden kann, hängt immer von den Bestimmungen der Satzung ab. Grundsätzlich sind sämtliche natürlichen und juristischen Personen, beispielsweise private Unternehmer, und unternehmerisch tätige eingetragene Personengesellschaften in der Lage, im Zuge einer Genossenschaft zu agieren. Bezüglich Personengesellschaften ist es notwendig, dass diese einem bestimmten Geschäfts- oder Berufszweig angehören.

Der Beitritt zu einer Genossenschaft erfolgt, sobald die Interessenten eine Beitrittserklärung abgegeben haben, welcher durch den Beschluss des Vorstands erfolgt. Gegebenenfalls müssen Vorstand und Aufsichtsrat den Beschluss erteilen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften muss keine Meldung an das Firmenbuch erfolgen. Beschließt ein Mitglied, dass es aus der Genossenschaft austreten möchte, muss es diesen Schritt ebenfalls lediglich mittels eines Kündigungsschreibens mitteilen.

Rechtliche Bestimmungen einer Genossenschaft

Anders als bei den restlichen Gesellschaftsformen in Österreich ist es Genossenschaften möglich, dass diese sowohl mit beschränkter oder unbeschränkter Haftung der Mitglieder errichtet werden. Erfolg eine unbeschränkte Haftung, muss jedes Mitglied mit seinem eigenen Vermögen haften. Liegt eine beschränkte Haftung vor, haftet das Mitglied lediglich mit einem zuvor festgelegten Betrag. Genossenschaften mit bestimmten Zwecken wie etwa Konsumvereine sind des Weiteren in der Lage, ihre Haftung unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf ihren Geschäftsanteil zu beschränken.

Bezüglich Gewerberecht ist es Genossenschaften erst möglich, ein Gewerbe nach dem Eintrag in das Firmenbuch anzumelden. Dem Gewerbe müssen dabei immer ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bzw. eine gewerberechtliche Geschäftsführerin vorstehen.

Als allgemeine rechtliche Grundlagen für sämtliche Genossenschaften in Österreich gilt das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz bzw. ASVG sowie das Genossenschaftsgesetz bzw. GenG. Alle Genossenschaften sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten. Zugleich existiert die Genossenschaft auf gesetzlicher Basis erst mit ihrem Eintrag in das Firmenbuch.

Arten von Genossenschaften in Österreich

Grundlegend werden in Österreich die Erwerbs-Genossenschaft sowie die Wirtschafts-Genossenschaft unterschieden. Beide Genossenschaftsformen müssen laut Gesetz immer eine Generalversammlung, einen Aufsichtsrat sowie einen Vorstand besitzen. Die Generalversammlung bestimmt, wie die Genossenschaft arbeiten soll. Sämtliche Mitglieder besitzen hierbei dasselbe Stimmrecht. Zugleich wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Genossenschaft regelmäßig zu kontrollieren und den Vorstand der Genossenschaft zu bestimmten. Bezüglich Vorstand handelt es sich nie um eine einzige Person, Er setzt sich immer aus mehreren Mitgliedern der Genossenschaft zusammen. Hierbei übernimmt der Vorstand die Aufgabe der Geschäftsführung der Genossenschaft.

Aufgrund ihrer weiten Verbreitung in Österreich existieren verschiedenste Genossenschaftsarten. Unter anderem ist es möglich, eine Einkaufs-, Wohnungs-, Bau- oder Kreditgenossenschaft zu führen. Für alle Genossenschaftsarten gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen, sodass sich lediglich das Geschäftsmodell und das damit verbundene Unternehmensziel unterscheiden.

Die Raiffeisenbank als Beispiel für eine österreichische Gesellschaft

Der Österreichische Raiffeisenverband ist eine Genossenschaft aus dem Kreditsektor, deren Ursprünge bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen und bis heute aktiv ist. Ursprünglich als Darlehenskassen-Verein 1862 gegründet, stellt die Genossenschaft ein Modell dar, an welcher sich nachfolgende Unternehmer ein Beispiel für ihre Genossenschaftsgründungen nahmen. Ziel des Verbands war es ab dem Gründungszeitpunkt, sich auf die Förderung ihrer Mitglieder und nicht auf den Gewinn zu konzentrieren. Tätigten wohlhabendere Mitglieder Spareinlagen, konnten andere bedürftige Mitglieder günstige und zugleich langfristige Darlehen in Anspruch nehmen. Inzwischen ist der Österreichische Raiffeisenverband in der Lage, sein 150-Jahr-Jubiläum zu begehen und noch immer aktiv als Genossenschaft zu agieren.

Noch heute weist die Raiffeisenbank ihre traditionellen Werte als Genossenschaft auf. Kreditnehmer sind in der Lage, über die Bank günstige Darlehen aufzunehmen und das Kapital für Eigenzwecke zu verwenden. Insgesamt verfügt der Österreichische Raiffeisenverband über 1.500 Raiffeisen-Genossenschaften in ganz Österreich, wodurch der Kundenstamm nicht nur stabil bleibt, sondern ebenfalls laufend wächst. Zudem besteht für Privatpersonen und Unternehmer die Chance, Teil des Verbands und folglich der Genossenschaft zu werden. Die Mitgliedschaft erfolgt regional und übergreifend, sodass potenzielle Mitglieder stets die Chance haben, in die Genossenschaft zu investieren und ihr eigenes Unternehmen durch die Mitgliedschaft gezielt zu fördern.